Arbeitsmärkte im Detail

Branchen-News auf einen Blick

Ist der Equal-pay-Anspruch ausgewogen genug?

Fairness und Klarheit im Arbeitsrecht

Eine neue Ära des Geldes

In der dynamischen Welt des Arbeitsrechts sind klare Regelungen von entscheidender Bedeutung für ein faires Arbeitsumfeld. In diesem Kontext hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern eine Entscheidung (Az. 5 Sa 37/23) zum Equal-pay-Anspruch getroffen, der ein deutliches Ungleichgewicht im Gesetz offenbart. Denn während das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für Leiharbeitnehmer nach einer bestimmten Zeit den Anspruch auf gleiche Bezahlung wie für vergleichbare Stammbeschäftigte vorsieht, gilt dies im umgekehrten Falle nicht.

 

Ist Equal-pay mehr Schein als Sein?

Eine Callcenter-Beschäftigte forderte die gleiche (höhere) Bezahlung wie für die eines mitarbeitenden Leiharbeitnehmers – ohne Erfolg. Das Gericht präzisierte, dass der einschlägige Paragraph des AÜG keine Verpflichtung für Entleiher begründet, ihre Stammbeschäftigten den Leiharbeitnehmern gleichzustellen. Hier wirkt ein Gesetz zur Gleichstellung also sichtbar einseitig und sorgt entgegen seinem Anspruch für mehr Ungerechtigkeit; eine Nachbesserung sollte dringend erfolgen. 

 

Fairness und Nachhaltigkeit im Personaldienstleistungsbereich

Im Bereich der Personaldienstleistungen, speziell in den Segmenten Banken und Finanzen, liegt unser Fokus immer auch auf Fairness und Nachhaltigkeit. Dank unserer langjährigen Erfahrung verstehen wir die Bedeutung von fairen Arbeitsbedingungen und langfristigen Beziehungen. Unsere Flexibilität ermöglicht es uns, sowohl auf die individuellen Anforderungen unserer Kunden einzugehen, als auch eine angemessene Entlohnung unserer Mitarbeiter sicherzustellen.

Fairness und Klarheit im Arbeitsrecht sind entscheidend für eine erfolgreiche und ethische Arbeitsumgebung. Mit diesen Werten stehen wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern als erfahrener Personaldienstleister sehr gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns am besten gleich für eine persönliche Beratung.


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