Merkblatt für Leiharbeitnehmer
Aktualisierte Fassung ab sofort erhältlich
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt ab sofort das neue Merkblatt für Leiharbeitnehmer zur Verfügung. Bei Vertragsabschluss für die Arbeitnehmerüberlassung erhalten Sie das Merkblatt automatisch von Ihrem Personaldienstleister. Bestandspersonal oder Interessenten für die Leiharbeit können die aktualisierte Fassung direkt auf der Seite der BA als PDF-Dokument herunterladen.
Was hat sich im Merkblatt für Leiharbeitnehmer geändert?
Mit dem Merkblatt fasst die Bundesagentur für Arbeit die wesentlichen Inhalte des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zusammen und bietet einen schnellen Überblick über Rechte und Pflichten der Leiharbeitnehmer. Die aktualisierte Fassung vom März 2023 wurde nun an die seit 1. Januar 2023 in Kraft getretene Fünfte Verordnung über die Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung angepasst.
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