Kurzarbeitergeld: Regelung für Leiharbeiter geschaffen
Sonderregelung bis Jahresende und Gesetzesentwurf darüber hinaus
Kurzarbeitergeld ist ein Thema, das vielen Leiharbeitern unter den Nägeln brennt. Bisher gab es keine Regelung für Leiharbeiter, die in Kurzarbeit gehen. Das hat sich jetzt geändert.
Sonderregelung bis Ende des Jahres und Gesetzesentwurf
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informierte kürzlich, dass die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer beschlossen wurde. Um Arbeitsplätze in der Leiharbeit zu stabilisieren, tritt ab dem 1. Oktober 2022 erneut eine Regelung in Kraft, die das Kurzarbeitergeld (KUG) für Leiharbeitnehmer sichert. Die Regelung gilt zunächst bis Ende des Jahres und soll für die kommenden Monate Handlungsfähigkeit sicherstellen, im Falle einer Verschärfung der Arbeitsmarktlage im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine oder mit Maßnahmen wegen des Coronavirus. Der gleichzeitige Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim KUG und weiteren Regelungen wurde auf den Weg gebracht.
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