Krankmeldung: Der gelbe Schein verabschiedet sich endgültig
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber kommt
Die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – in der Praxis gerne als »gelber Schein« bezeichnet – wird es voraussichtlich ab 1. Januar 2023 nicht mehr geben. Nach einigen Fehlstarten und Verschiebungen der Digitalisierung für die schnelle, papierlose Krankmeldung soll der nächste Anlauf im neuen Jahr stattfinden.
Umstellung aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III)
Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit mussten bislang vier gelbe Scheine ausgefüllt bzw. gedruckt werden – jeweils einen für den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber, die Krankenkasse und für den behandelnden Arzt selbst. Um diesen bürokratischen Aufwand zu reduzieren, sind Ärzte seit Oktober 2021 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) digital an die Krankenkassen zu übermitteln, seit 1. Januar 2022 sollte das auch für den Arbeitgeber gelten. Aufgrund schleppender Digitalisierung wurde die Frist verschoben und Arbeitnehmer erhalten teilweise bis heute ihre Krankmeldung in ausgedruckter Form. Mit dem 1. Januar 2023 sollen die Übertragungen dann in alle Richtungen verpflichtend nur noch digital erfolgen.
Für Arbeitnehmer ändert sich nichts an der digitalen Krankmeldung
Obwohl die Krankmeldung im neuen Jahr praktisch in Echtzeit sowohl an die Krankenkasse als auch an den Arbeitgeber übermittelt wird, ändert sich für Arbeitnehmer inhaltlich nichts. Das heißt, die Fristen bleiben ebenso erhalten wie die Pflicht, den Arbeitgeber umgehend über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren – ausreichend per Anruf oder E-Mail. Wichtig für Arbeitgeber wird sein, die Arbeitsunfähigkeitsdaten für die Entgeltabrechnung rechtzeitig abzurufen, um Probleme bei der Abrechnung zu vermeiden. Für unsere Partnerunternehmen bleibt in Hinsicht auf unsere Dienstleistung natürlich alles wie gewohnt.