Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen weiterhin möglich
Corona-Sonderregelung gilt noch bis Ende März 2023
Um unnötige Ansteckungen in Arztpraxen zu vermeiden, erlaubte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) während der Corona-Ausnahmesituation eine telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen. Aufgrund des Personalmangels und der aktuell grassierenden Erkältungswelle wurde die Sonderregelung noch einmal bis 31.3.2023 verlängert.
So ist die Krankschreibung per Telefon geregelt
Sind Versicherte aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig, genügt die ärztliche Feststellung per Telefon für eine Krankschreibung bis zu 7 Tagen. Sollte die Genesung länger dauern, kann die Krankmeldung einmalig um bis zu 7 Tage telefonisch verlängert werden. Wie Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, betont, sollen durch die Verlängerung der Sonderregelung chronisch Kranke in Arztpraxen vor unnötigen Infektionen geschützt werden. Außerdem können Ärzte dank telefonischer Sprechstunde das Wartezimmer möglichst leer halten und weitere Personalausfall vorbeugen.
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