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3G-Regelung und Homeoffice-Pflicht

Infektionsschutz am Arbeitsplatz

3G-Regelung und Homeoffice-Pflicht

Seit 24. November gilt für den Arbeitsplatz in Deutschland die sogenannte 3G-Regel, das heißt, Arbeitnehmer müssen gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder entsprechend negativ getestet sein. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber führt das zu deutlich mehr Aufwand.  

 

Arbeitgeber sind zur Kontrolle verpflichtet

Der Nachweis zur 3G-Regel muss vom Arbeitgeber kontrolliert und dokumentiert werden, bei Impf- bzw. Genesenennachweis einmalig und bei testpflichtigen Arbeitnehmern täglich. Das negative Testergebnis muss vor Einlass in die Betriebsstätte sichergestellt sein, entweder durch einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder durch einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Verstöße gegen die Nachweis- bzw. Kontrollpflicht können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus gilt erneut die Homeoffice-Pflicht. Sofern möglich, müssen Arbeitgeber die Arbeit von zu Hause aus ermöglichen. Arbeitnehmer können die Homeoffice-Pflicht nur in begründeten Fällen ablehnen, zum Beispiel bei mangelnder technischer Ausstattung oder Störung durch Dritte.

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