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Arbeitsmärkte im Detail

Branchen-News auf einen Blick

Verbindliche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Bundesamt für Arbeit und Soziales ergänzt den Arbeitsschutz

Verbindliche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Quelle: BMAS - https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html]

Im Zuge der erhöhten Infektionsgefahr mit dem SARS-Cov-2-Virus hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Arbeitsschutzstandards ergänzt. Im Folgenden haben wir die zehn verbindlichen Grundsätze zum neuen Corona-Arbeitsschutzstandard zusammengefasst. Die betriebliche Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen.

Arbeitsschutz gilt weiter
Der bisherige Arbeitsschutz gilt weiterhin vollumfänglich und muss beim sukzessiven Hochfahren der Wirtschaft um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Coronavirus ergänzt werden.

Sozialpartnerschaft nutzen
Umsetzung der Corona-Arbeitsschutzstandards in enger Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und internen Arbeitsschutzexperten.

Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m
Der Sicherheitsabstand ist in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen einzuhalten. Ist dies nicht möglich, müssen alternative wirksame Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Kontakte minimieren
Schichtwechsel, Pausen und Aufenthalt an Arbeitsplätzen sind so zu organisieren, dass Kontakte untereinander bestmöglich vermieden werden.

Niemals krank zur Arbeit!
Bei erkennbaren Symptomen (Erkältungsanzeichen, leichtes Fieber, Atemnot) darf der Arbeitsplatz nicht aufgesucht bzw. muss sofort verlassen werden. Die Ursache der Symptome muss ärztlich geklärt werden.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen
Kann ein direkter Kontakt z.B. durch Schutzscheiben usw. nicht vermieden werden, müssen Arbeitgeber den Arbeitnehmern, Kunden und Dienstleistern Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung stellen.

Zusätzliche Hygienemaßnahmen
Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsmittelspender müssen an Ein- und Ausgängen in Arbeitsplatznähe bereitgestellt werden.

Risikogruppen besonders schützen!
Risikopatienten arbeitsmedizinisch durch den Betriebsarzt beraten und bei Bedarf individuelle Schutzmaßnahmen treffen.

Betriebliche Pandemievorsorge
Arbeitgeber erarbeiten betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren im Verdachtsfall mit den örtlichen Gesundheitsbehörden. Beschäftigte sollen sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner wenden.

Gesundheit geht vor!
Mit aktiver Kommunikation unterstützen Arbeitgeber ihre Beschäftigten und stellen den Vorrang von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz klar. Die zusätzlichen betrieblichen Maßnahmen und Hinweise zum Infektionsschutz werden verständlich erklärt sowie bei Bedarf erprobt und eingeübt.

 

Das komplette Papier der Bundesregierung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als PDF-Download.

Bei PDZ sorgen wir unverändert für bestmöglichen Schutz unseres Personals und unserer Kunden. Entsprechend sind wir weiterhin aus dem Homeoffice für Sie erreichbar – per E-Mail oder Telefon.


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