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Arbeitsmärkte im Detail

Branchen-News auf einen Blick

Fachkräfteeinwanderungsgesetz ignoriert Personaldienstleister

Keine Zeitarbeit für Einreisende aus Nicht-EU-Ländern

Fachkräfteeinwanderungsgesetz ignoriert Personaldienstleister

Während bislang jeder dritte Geflüchtete durch die Zeitarbeit nachhaltig im deutschen Arbeitsmarkt installiert werden konnte, bremst das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz diesen Integrationsmotor komplett aus. Denn seit 1. März 2020 ist die Zeitarbeit für neu eingereiste Menschen aus Nicht-EU-Ländern tabu. Interessenvertreter der Zeitarbeitsbranche können diesen Schritt nicht nachvollziehen und betrachten die Regelung als nicht mehr zeitgemäß und drüber hinaus als verfassungs- und europarechtswidrig.

 

Personaldienstleiser müssen sich zunächst anpassen

Bis eine mögliche Nachbesserung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz angestoßen und umgesetzt ist, müssen sich Personaldienstleister mit der aktuellen Regelung arrangieren. Entsprechend dürfen Einwanderer aus Nicht-EU-Ländern bis auf Weiteres nur dann in der Zeitarbeit eingesetzt werden, wenn das Aufenthaltsgesetz ohnehin eine Erwerbstätigkeit erlaubt.

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