Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung sind nicht dasselbe
Interessenverband beklagt mangelnde Differenzierung
Aktuelle Berichte zum Corona-Zwischenfall im Schlachtbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück nutzen die Begriffe des Werkvertrags und der Leiharbeit überwiegend synonym, was nicht der Tatsache entspricht. Vielmehr bestehen grundsätzliche Unterschiede zwischen einem Werkvertrag und der Arbeitnehmerüberlassung. Der »Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen« (iGZ) bemängelt zurecht eine fehlende Differenzierung der Beschäftigungsarten.
Es gibt viele Unterschiede, aber einen ganz entscheidenden
In einem Werkvertrag legen Arbeitgeber und Werkunternehmer ein Ergebnis als Ziel fest, für dessen Umsetzung und Mängel der Werkunternehmer haftet. Entsprechend sind Werkvertragsarbeiter unabhängig von dem beauftragenden Unternehmen beschäftigt und die Arbeitsbedingungen können sich nach sehr unterschiedlichen Vorgaben diverser Subunternehmen richten, was das Unternehmen letztlich von der Verantwortung für die Werkvertragsarbeiter entbindet. Im Gegensatz dazu kauft ein Unternehmen bei der Arbeitnehmerüberlassung die Arbeitskraft des Personals und bindet dieses unmittelbar in die eigene Unternehmensstruktur ein. Die gemeinsame Verantwortung von Auftraggeber und Zeitarbeitsunternehmen für das entliehene Personal sorgen für eine sozialverträgliche Partnerschaft, wobei eine klare politische Regulierung die Rechtssicherheit für alle Parteien garantiert.
Bei PDZ profitieren Unternehmen sowie Arbeitnehmer ausschließlich von der geregelten Arbeitnehmerüberlassung mit voller sozialer Absicherung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.