Überlassungshöchstdauer für Zeitarbeitnehmer
FDP fordert Abschaffung auf 70. Bundesparteitag
Die Kritik an der Überlassungshöchstdauer für Zeitarbeitnehmer reißt nicht ab, und das aus offenbar gutem Grund, denn nach Ansicht der FDP schafft die Überlassungshöchstdauer für Zeitarbeitnehmer mehr Probleme, als solche zu lösen. Entsprechend forderten die Liberalen auf Ihrem 70. Parteitag in Berlin vor dem Hintergrund der nahenden Wahlen für das Europaparlament am 26. Mai 2019 die Abschaffung der 18-monatigen Höchstdauer zur Arbeitnehmerüberlassung.
Höchstdauer schafft zusätzliche Probleme
Wie die FDP betonte, löse die Überlassungshöchstdauer für Zeitarbeitnehmer keine Probleme, sondern schaffe neue. So sei in Zeiten von Gleichberechtigung und Branchenzuschlagstarifverträgen beispielsweise nicht einmal die Elternzeitvertretung abgedeckt und die Selbstbestimmung der Zeitarbeitnehmer grundsätzlich in Frage gestellt.
Rotationsmodell für Stammarbeitsplätze
Die verschärfte Überlassungshöchstdauer aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist personengebunden, nicht arbeitsplatzgebunden. Das heißt, Stammarbeitsplätze dürfen auch weiterhin mit Leiharbeitern besetzt werden, nur nicht dauerhaft mit demselben. Vielmehr ist eine personenbezogene Unterbrechung der Arbeitnehmerüberlassung von drei Monaten vorgesehen, wobei der betreffende Leiharbeiter einen Tag nach dieser Frist wieder eingesetzt werden könnte. Für ein gut funktionierendes Rotationsmodell ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen und spezialisierten Personaldienstleister also wichtiger als jemals zuvor.
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