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Urlaub in der Transferzeit

Geht das? Und was ist zu beachten?

Urlaub in der Transferzeit

Während der Transferzeit sind Arbeitnehmer lediglich an Qualifizierungsmaßnahmen, Bewerbungsgespräche oder Beratertermine gebunden und verbringen die restliche Zeit in der Regel zu Hause. Was geschieht aber, wenn eine Reise geplant oder bereits gebucht ist? Muss sich der Arbeitnehmer während der Transferzeit frei nehmen, oder besser gefragt: Kann er überhaupt Urlaub einreichen?

 

Urlaub bei der Transfergesellschaft wie bei gewöhnlichem Arbeitgeber

Während der Transferzeit fungiert die Transfergesellschaft als Arbeitgeber, weshalb ein Urlaub mit längerer Abwesenheit beantragt werden muss. Kann der Arbeitnehmer täglich die Post im Briefkasten kontrollieren, ist kein Urlaubsantrag notwendig. Sollte ein längerer Urlaub schon gebucht sein, empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Berater, der auf derartige Besonderheiten individuell eingehen kann. Beachtet werden sollte allerdings, dass der Urlaub während Qualifizierungsmaßnahmen nur für Notfälle genehmigt werden kann.

Sollten Mitarbeiter unserer Transfergesellschaft noch Fragen haben, genügt ein kurzer Anruf – wir sind sehr gerne für Sie da.


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